Aufhebung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen

Der Bund wird alle Corona-Testpflichten zum 1. März 2023 aufheben. Daher wird die bisher geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 vollständig aufgehoben. Darauf hat sich das Kabinett in seiner heutigen Sitzung verständigt. Die Corona-Schutz-Verordnung hatte zuletzt lediglich noch Ausnahmen von den nun aufzuhebenden bundesweit einheitlichen Testnachweispflichten sowie eine Maskenempfehlung für den ÖPNV und öffentlich zugängliche Innenräume bei fehlendem Mindestabstand enthalten.

Damit gelten künftig nur noch die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes vorgegebenen Maskenpflichten z.B. für den Besuch von Bewohnern oder Patientinnen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patienten in Arztpraxen.

Landeseigene Corona-Regeln - wie etwa die Isolationspflicht für Corona-Infizierte - gibt es bereits seit dem 3. Februar nicht mehr.