Kammerwahl 2023 - Geben Sie jetzt Ihre Stimme ab!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Wahl unserer Kammerversammlung steht unmittelbar bevor, in den nächsten Tagen werden Sie alle Ihre Briefwahlunterlagen im Briefkasten vorfinden. "Was, wen und warum soll ich da wählen?" - werden Sie sich vielleicht fragen.

Unser Wahlslogan sagt es eigentlich schon: Wählen heißt Mitwirkung und Mitgestaltung!

Die 103-köpfige Kammerversammlung ist IHR ärztliches - fach- und sektorenübergreifendes -Parlament. Hier setzt man sich für eine konstruktive und gemeinwohlorientierte Gesundheits- und Berufspolitik in Sachsen ein, ist u. a. aktiver Gestalter der ärztlichen Weiter- und Fortbildung, des ärztlichen Berufsrechts, unserer Berufsethik sowie der Aus- und Fortbildung unserer Medizinischen Fachangestellten und trifft maßgebliche Entscheidungen im Hinblick auf die Entwicklung unserer Altersvorsorge über das Versorgungswerk. Bewahren wir uns diese Selbstverwaltung unseres ärztlichen Berufsstandes als großes Privileg im Vergleich zu anderen Berufsgruppen!

Auf meinen Wahlaufruf im September 2022 hin haben sich 183 Kolleginnen und Kollegen für eine Kandidatur entschieden. Das ist eine Zahl, auf die ich, auf die wir alle stolz sein können! Unter den Kandidierenden befinden sich berufspolitisch erfahrene, aber zu meiner Freude auch sehr viele junge und motivierte Ärztinnen und Ärzte, die bereit sind, den Staffelstab zu übernehmen. All diese stellen sich Ihnen im Einzelnen hier vor: Kandidaten-Steckbriefe (*.pdf, 3.99 MB)

Ich bitte Sie, jetzt aktiv von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und die ärztlichen Parlamentarier Ihres Wahlkreises für die Kammerversammlung zu wählen. Eine möglichst hohe Wahlbeteiligung legitimiert und motiviert die Gewählten im Besonderen, sich ehrenamtlich für den ärztlichen Berufsstand und die Rahmenbedingungen der ärztlichen Tätigkeit in Sachsen einzusetzen und Gehör zu finden. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, entscheiden mit Ihrer Stimme auch, ob sich in der Kammerversammlung alle drei Säulen unseres Gesundheitswesens, also angestellte und niedergelassene Ärzte sowie die Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst, gleichermaßen wiederfinden. Ich freue mich insbesondere auf die Mitwirkung aller Kolleginnen und des ärztlichen Nachwuchses in der nächsten Wahlperiode.

Nutzen Sie Ihr Wahlrecht bis zum 3. April 2023. Geben Sie uns die Gelegenheit, auch für Sie aktiv werden zu können!

Mit kollegialen Grüßen

Erik Bodendieck
Präsident