33. Sächsischer Ärztetag: Kennzeichnungspflicht für Alkohol

Anlässlich ihrer konstituierenden Kammerversammlung fordern die sächsischen Ärztinnen und Ärzte eine Kennzeichnungspflicht für Alkohol. Der Gesetzgeber solle dafür baldmöglichst ein einheitliches und auf einen Blick sofort ersichtliches, eindeutiges Symbol auf den Verpackungen aller Lebensmittel, die Alkohol enthalten, einführen – ganz unabhängig von der Anteilhöhe.

Vielmals sei nicht auf den ersten Blick ersichtlich, ob in einem Lebensmittel Alkohol zugesetzt wurde oder enthalten ist. Gerade für Kinder, Schwangere, Alkoholiker, aber auch aus religiösen Gründen oder der persönlichen Einstellung kann dies fatale Folgen haben.

Jeder Mensch sollte die Wahl haben, was er konsumieren möchte, und dafür muss das klar und für alle ersichtlich sein. Auch für Analphabeten. Daher sollte es nach Ansicht der sächsischen Ärzteschaft ein eindeutiges Symbol und kein kleingeschriebener Text sein.