33. Sächsischer Ärztetag: Leiharbeit in Krankenhäusern regulieren

Die sächsischen Ärztinnen und Ärzte begrüßen die für Pflegeeinrichtungen bereits vorgesehene gesetzliche Regulierung der Leiharbeit und fordern den Bundesgesetzgeber auf, zeitnah eine entsprechende gesetzliche Regelung auch für Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen zu schaffen.

Dazu zählen dem sächsischen Ärztetag nach eine Deckelung der Leiharbeitskosten und eine verpflichtende Ableistung von Spät-, Nacht und Wochenend- bzw. Feiertagsdiensten in der Leiharbeit.

Hintergrund der Forderung sind die zahlreichen negativen Auswirkungen, die mit einem immer umfangreicheren Einsatz von Leiharbeitskräften aufgrund Personalmangel verbunden sind. Genannt werden hier der hohe Einarbeitungsaufwand, Qualitätseinbußen in der medizinischen Versorgung, zum Teil unzuverlässige Leiharbeitsvermittler und Konflikte mit den festangestellten, tarifvertraglich entlohnten Mitarbeitern.

Für die Pflegeeinrichtungen hat das Bundeskabinett nun bereits den oben genannten Gesetzesentwurf verabschiedet, der für Leiharbeitskräfte die gleichen Wirtschaftlichkeitsgrundsätze bei der Vergütung vorsieht wie bei Festangestellten. Leiharbeitseinsätze sollten nur "zusätzliche Instrumente" darstellen, um "bei kurzfristigen Personalausfällen" auszuhelfen.