33. Sächsischer Ärztetag: Psychiatrische Versorgung für Schwangere und junge Eltern ungenügend

Anlässlich ihrer konstituierenden Kammerversammlung stellen die sächsischen Ärztinnen und Ärzte fest, dass die Versorgung von psychisch erkrankten Schwangeren, Stillenden, Vätern und Müttern von Kleinkindern nicht ausreicht. Sie empfehlen allen Landesärztekammern, eine gemeinsame Struktur zur besseren psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung der Betroffenen und ihrer Kleinkinder zu entwickeln.

In Deutschland existiert keine bundeseinheitliche strukturierte Versorgung folgender Gruppen:

  • Schwangere mit psychiatrischer Erkrankung
  • stillende und postpartale Frauen mit psychiatrischer Erkrankung und ihrer Säuglinge
  • Junge Mütter und Väter mit psychiatrischer Erkrankung und ihrer Kleinkinder

Die Versorgung dieser Gruppen sei teilweise nicht adäquat und häufig nicht ausreichend. Das liege zum einen daran, dass kein (ausreichender) finanzieller Ausgleich dieser Behandlungen stattfindet. Stillende Mütter können auch zu selten gemeinsam mit ihrem Kind in einer psychiatrischen Klinik behandelt werden, da die Kinder nicht stationär aufgenommen werden können. Bauliche und personelle Strukturen – von Wickeltisch bis Hebamme – fehlen.

Versorgungsressourcen sind grundsätzlich vorhanden, werden jedoch nicht entsprechend gebündelt. Kliniken mit einem solchen Angebot schultern dies personell und finanziell selbst.

Bis zu einem Drittel aller Frauen erkranken prä-, peri- oder postpartal an einer behandlungsbedürftigen psychiatrischen Erkrankung oder sind vorgeburtlich schon erkrankt. Etwa elf bis zwölf Prozent aller Frauen leiden unter depressiven Störungen während der Schwangerschaft und nach der Geburt

Sowohl die besondere Dynamik der Krankheitsbilder, als auch das notwendige sozialpsychiatrische Setting stellen Herausforderungen dar, die noch zu selten in den psychiatrischen Kliniken Deutschlands beantwortet werden.

Für eine effektive Umsetzung dieser Aufgabe empfiehlt die sächsische Ärzteschaft eine enge Zusammenarbeit der Ärztekammern mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Krankenkassen, den Fachgesellschaften, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und lokalen Netzwerken und Akteuren.