33. Sächsischer Ärztetag: Sektorengleiche Vergütung von ambulant durchführbaren Operationen

Die sächsische Ärzteschaft fordert den GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mit Nachdruck auf, für eine sektorengleiche Vergütung von ambulant durchführbaren Operationen, die bisher überwiegend stationär erbracht wurden, zu sorgen.

In der sektorengleichen Finanzierung von potenziell ambulanten Behandlungen sehen die sächsischen Ärztinnen und Ärzte eine der wichtigsten und einfachsten Instrumente zum Abbau unnötiger Krankenhausfälle. Vor diesem Hintergrund sei es nicht nachvollziehbar, dass keine Einigung auf dem Verhandlungsweg zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), DKG und GKV-Spitzenverband über eine spezielle sektorengleiche Vergütung für Leistungen des AOP-Katalogs erzielt wurde. Dieser Katalog listet ambulant durchführbare Operationen und sonstige stationsersetzender Eingriffe.

Zukunftsfähiger Strukturwandel medizinischer Versorgung könne nur sektorenübergreifend gelingen. Dazu gehöre unbedingt auch eine Vergütung, die der Leistung folgt, unabhängig vom Ort ihrer Erbringung. Die Schaffung indirekt konkurrierender Versorgungsformen stehe klar im Widerspruch zur gesundheitspolitisch angestrebten Ambulantisierung.