Hausärztliche Versorgung in Sachsen: Erster Evaluationsbericht zur Landarztquote vorgestellt

Die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping hat heute den ersten Evaluationsbericht zum Sächsischen Landarztgesetz vorgestellt. Der Bericht gibt einen aktuellen Überblick über die Umsetzung der Landarztquote in den Jahren 2022 bis 2024 und beschreibt die bisherigen Erfahrungen mit diesem Instrument zur Stärkung der vertragsärztlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen Sachsens.

Die wichtigsten Ergebnisse: Die Zahl der Bewerbenden ist kontinuierlich gestiegen – von 67 im Jahr 2022 auf 130 im Jahr 2024. Zwei Drittel davon sind weiblich. Das Durchschnittsalter der Bewerbenden lag 2024 bei 21 Jahren. Zwei Drittel stammen aus Sachsen oder haben hier ihren Wohnsitz. Dies spricht für eine starke Verbundenheit mit dem Freistaat und die Bereitschaft, langfristig in Sachsen vertragsärztlich tätig zu werden. Die Landesdirektion Sachsen hat das Bewerbungsverfahren kontinuierlich optimiert. So wurde z. B. der Bewerbungsprozess über das Serviceportal Amt 24 digitalisiert. Zudem gibt es gezielte Informationskampagnen, u. a. eine jährliche Online-Informationsveranstaltung unter Beteiligung der Sächsischen Landesärztekammer für alle Interessenten, um die Bekanntheit der Landarztquote weiter zu steigern.

Die Landarztquote ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets der Staatsregierung sowie der an der Versorgung beteiligten Institutionen, um die medizinische Versorgung im ländlichen Raum langfristig zu sichern. Seit dem Wintersemester 2022/23 werden jährlich 40 Medizinstudienplätze über die Landarztquote vergeben: 22 in Leipzig, 15 in Dresden und 3 in Chemnitz. Diese Plätze werden aus dem regulären Studienplatzkontingent bereitgestellt und außerhalb des Numerus-Clausus vergeben. Die Vergabe richtet sich insbesondere auch nach besonderer fachlicher und persönlicher Eignung sowie Motivation und Engagement für Menschen. Die Bewerbenden verpflichten sich in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, nach Abschluss von Studium und Weiterbildung für zehn Jahre in einem sächsischen Bedarfsgebiet vertragsärztlich tätig zu sein. Aktuell befinden sich 108 Verpflichtete im Studium der Humanmedizin. Die ersten Absolventinnen und Absolventen werden ihr Medizinstudium voraussichtlich 2028/2029 abschließen und im Anschluss die mindestens fünfjährige fachärztliche Weiterbildung aufnehmen.

Derzeit gibt es 515 Programmteilnehmerinnen und Programmteilnehmer, die in den drei Nachwuchsprogrammen des Sozialministeriums und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen für die hausärztliche Versorgung studieren. Neben der Landarztquote sind diese das Hausarztstipendium und das Medizinstudium an der ungarischen Universität Pécs (Programm »Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen«).

Im Bundesvergleich gibt es in Sachsen in der vertragsärztlichen Versorgung mit einem Durchschnittsalter von 52 bis 53 Jahren mit die jüngsten Ärzte. Mit dazu beigetragen hat das seit 2009 existierende Netzwerk Ärzte für Sachsen(öffnet in neuem Fenster). In dieser Zeit hat der Anteil der Ärzte unter 35 Jahren signifikant zugenommen. In allen West-Bundesländern ist das Durchschnittsalter der Ärzte höher! In Sachsen sind je nach Fachgruppe auch nur 7 bis 9 Prozent der Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung über 65 Jahre alt. Alle West-Bundesländer haben mehr Ärzte, die älter als 65 Jahre sind.

Derzeit in Planung befindet sich eine Landzahnarztquote für Studierende der Zahnmedizin. Diese Maßnahme soll im Gegensatz zur Landarztquote schon vor einer drohenden Unterversorgung greifen. Die Umsetzung dürfte aber noch zwei Jahre dauern, so die Staatsministerin.

Link zum Bericht: www.gesunde.sachsen.de/saechsische-landarztquote(öffnet in neuem Fenster)