Die 74. Kammerversammlung fordert die zuständigen politischen und sozialversicherungsrechtlichen Entscheidungsträger nachdrücklich auf, darauf hinzuweisen, dass die Krankenhäuser ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur vollständig, zeitnah und fristgerecht nachzukommen haben.
74. Kammerversammlung: Verbindliche Anbindung der Krankenhäuser an die TI
Seit dem 01.01.2021 sind Krankenhäuser nach § 291a SGB V verpflichtet, an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen zu sein und die erforderlichen Komponenten (z. B. KIM, eArztbrief, eMedikationsplan) vorzuhalten. In der ambulanten Versorgung ist diese Verpflichtung bereits verbindlich umgesetzt. Vertragsärztinnen und - ärzte müssen bei Nichterfüllung mit der Streichung der TI - Pauschalen rechnen. Im stationären Bereich hingegen zeige sich die Umsetzung bisher nur unzureichend. Kommunikation erfolge dort vielfach weiterhin per Fax oder Post. Viele Kliniken verfügen immer noch nicht über KIMAdressen, die Möglichkeit der digitalen Arztbriefe wird kaum genutzt, so die Antragsbegründung.
Die mangelnde Umsetzungspflicht führe zu erheblichen Problemen in der Patientenversorgung. Arztbriefe aus den Kliniken erreichen die Praxen oft erst nach Tagen oder Wochen. In dieser Zeit können notwendige Informationen für die Weiterbehandlung fehlen, wodurch Therapieentscheidungen verzögert oder erschwert würden. Gleichzeitig erschwere und behindere die fehlende digitale Erreichbarkeit von Klinikärztinnen und - ärzten die sektorenübergreifende Zusammenarbeit massiv.
Die Folge seien unnötige Doppeluntersuchungen und ein erheblicher Mehraufwand an Bürokratie in den Praxen. Damit leide die Versorgung der Patientinnen und Patienten spürbar, während gleichzeitig die Arbeitsbelastung in den hausärztlichen Praxen ohne Mehrwert für die Patientenversorgung weiter zunimmt.