Die 74. Kammerversammlung fordert den Gesetzgeber und insbesondere die gematik auf, bei der Digitalisierung des Gesundheitssystems dem sicheren und stabilen Betrieb der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen (TI) oberste Priorität einzuräumen.
74. Kammerversammlung: Digitale Infrastruktur absichern – Systemverantwortung klar regeln
Dabei müsse die gematik als zentrale Instanz die Gesamtverantwortung für den verlässlichen Betrieb aller Komponenten der Telematikinfrastruktur übernehmen. Ärztinnen und Ärzte müssen sich darauf verlassen können, dass freigegebene, zertifizierte Hard- und Softwareprodukte reibungslos funktionieren.
In den vergangenen Monaten ist es wiederholt zu gravierenden Störungen und Systemausfällen in der Telematikinfrastruktur mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Praxisbetrieb gekommen, beispielsweise beim eRezept, der eAU und KIM. Auch Fehlfunktionen, etwa beim Befüllen der elektronischen Patientenakte (ePA), haben in Einzelfällen zu falschen oder unvollständigen Dateninhalten geführt.
Für den flächendeckenden Ausbau digitaler Anwendungen ist Vertrauen essenziell. Dieses Vertrauen wird untergraben, wenn Praxen durch instabile Systeme oder unzuverlässige Komponenten in ihrer Arbeit behindert werden, die aber eigentlich zugelassen und geprüft sind. Die technische Verantwortung dürfe nicht länger zwischen zahlreichen Akteuren zersplittert sein. Stattdessen brauche es eine klare Zuweisung der Gesamtverantwortung an die gematik, heißt es im Antrag.
Ziel müsse eine Betriebssicherheit von mindestens 99,99 % (BSI VK 3, Sehr hohe Verfügbarkeit) sein. Die Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere in den Hausarztpraxen, haben ein Anrecht auf verlässliche, funktionierende und störungsfreie Technik. Nur so kann Digitalisierung zum Gewinn für die Versorgung werden und nicht zur Belastung.