74. Kammerversammlung: Digitalisierung praxisnah priorisieren – ePA-Funktionalitäten gezielt ausbauen

Die 74. Kammerversammlung fordert den Gesetzgeber und die gematik auf, eine praxisnahe Neuausrichtung der Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben.

Insbesondere bei der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) brauche es eine klare Priorisierung zugunsten jener Funktionalitäten, die im Versorgungsalltag von Hausärztinnen und Hausärzten tatsächlich einen Nutzen stiften, so die Begründung. Die Roadmap der Digitalisierung müsse sich stärker an der Versorgungspraxis orientieren und nicht an technischer Machbarkeit oder politischen Wunschvorstellungen.

Folgende Funktionalitäten haben Priorität:

  • Elektronische Verordnung auch für Betäubungsmittel, die Pflege sowie Heil- und Hilfsmittel
  • Einführung digitaler Identitäten für Ärztinnen und Ärzte deutlich vor dem bislang geplanten Termin 2028
  • Zeitnahe Einbindung von strukturierten und standardisierten Laborbefunden
  • Bereitstellung offener Schnittstellen für Terminvereinbarungssysteme.

Die Einführung der ePA sei ein wichtiger Schritt, jedoch bislang ohne spürbaren Mehrwert für die meisten Ärztinnen und Ärzte. Viele Funktionen seien unzureichend implementiert, technisch unausgereift oder alltagsuntauglich. Während einzelne Entwicklungen wie das eMedikationsplan-Modul (eMP/eML) erste Fortschritte zeigen, blieben zentrale Elemente wie die strukturierte Befundübermittlung oder eine durchsuchbare Akte auf der Strecke. Auch andere Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) würden sich zu langsam oder an den Bedürfnissen der Praxen vorbei entwickeln.

Nur, wenn digitale Anwendungen einen spürbaren Mehrwert für die Versorgung erzeugen, würden sie von den Praxen akzeptiert und genutzt. Die Politik ist gefordert, dies bei der Prioritätensetzung zu berücksichtigen.