Die 74. Kammerversammlung fordert den Gesetzgeber, die gematik und die Pflegeverbände auf, zeitnah die flächendeckende Nutzung von KIM in allen Pflegeeinrichtungen sowie allen mobilen Pflegediensten umzusetzen, um die direkte Übermittlung von E-Rezepten an die Pflegeheime bzw. die mobilen Pflegedienste zu ermöglichen. Diese können dann die E-Rezepte an die zuständigen beliefernden Apotheken übermitteln.
74. Kammerversammlung: Effiziente Nutzung des E-Rezepts in Heimen und in der häuslichen Krankenpflege
„Das eRezept sollte die Versorgung vereinfachen, erschwert jedoch die Arzneimittelversorgung in Pflegeeinrichtungen bzw. im Rahmen der häuslichen Krankenpflege. Der Zugriff auf die eGK ist in diesen Konstellationen insbesondere mit Blick auf Dauer- und Folgeverordnungen oft nicht möglich“, betont Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer. Das Ausdrucken und Weiterreichen von E-Rezept-Tokens sei demgegenüber unpraktisch und fehleranfällig. Viele Praxen und Apotheken würden deshalb bei diesem Thema in einer rechtlichen Grauzone (Stichwort: Makelverbot) arbeiten .
Gerade immobile und pflegebedürftige Menschen sind auf eine verlässliche und unkomplizierte Arzneimittelversorgung angewiesen. Hausärztinnen und Hausärzte tragen hier die Hauptverantwortung. Der für alle Beteiligten einfachste und rechtssichere Weg sei die Übermittlung der E-Rezepte an die betreuenden Pflegeheime bzw. mobilen Pflegedienst über KIM, so der Präsident. Die Pflegeheime bzw. mobilen Pflegedienste könnten dann die E-Rezepte an die zuständige(n) Apotheke(n) weiterleiten. Allerdings ist KIM noch lange nicht in allen Pflegeheimen bzw. mobilen Pflegediensten verfügbar. Hier müsse deshalb sichergestellt werden, dass alle Pflegeheime und mobilen Pflegedienste über einen KIM-Anschluss verfügen.