74. Kammerversammlung: ePA-Zugriff im Überweisungskontext ermöglichen – Informationsfluss verbessern

Die 74. Kammerversammlung fordert die gematik und den Gesetzgeber auf, technische und rechtliche Maßnahmen zu treffen, damit bei Überweisungen und Konsilen ein gezielter, automatisierter Zugriff auf relevante Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) ermöglicht wird, ohne dass dafür die Karte in der Arztpraxis eingelesen werden muss oder eine aktive Verwaltung in der ePA-App nötig ist. Die gezielte Übertragung von Zugriffsrechten im Behandlungskontext ist ohne zusätzlichen administrativen Aufwand für Patientinnen, Patienten oder Praxen zu ermöglichen.

Die ePA soll den Informationsfluss im Gesundheitswesen verbessern, doch aktuell verhindert das System in vielen Fällen genau das, so die Begründung. Im Überweisungskontext erhalten weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte nur dann Zugriff auf ePA-Inhalte, wenn Patientinnen oder Patienten diesen explizit und aktiv freigeben bzw. in der Praxis ihre eGK einlesen. Nur die allerwenigsten Patientinnen und Patienten nutzen die ePA aktiv und sind in der Lage, solche Zugriffsrechte zu gewähren. Das führe in der Praxis gerade in zeitkritischen Situationen zu Verzögerungen, Mehrarbeit und Datenlücken in Fällen, in denen Patientinnen und Patienten die mitbehandelnde Praxis gar nicht aufsuchen müssen.

Damit die ePA ihr Potenzial entfalten kann, brauche es eine technische Lösung, die im Rahmen einer ärztlichen Überweisung oder eines Konsils eine automatische, fallbezogene Zugriffsberechtigung überträgt. Diese müsse rechtskonform, dokumentiert und datensparsam ausgestaltet sein, wenn die ePA mehr sein solle als ein reines Datenarchiv. Nur so könne die ePA zur Grundlage koordinierter Versorgung und sinnvoller intersektoraler Zusammenarbeit werden, heißt es im Antrag.