74. Kammerversammlung: Künstliche Intelligenz (KI) in Studium, Fort- und Weiterbildung integrieren

Die 74. Kammerversammlung fordert in einem Beschluss, dass die Nutzung, Einordnung und Bewertung von Künstlicher Intelligenz (KI) auf der Basis risikobasierter Ansätze mit Geltung in der Europäischen Union in die medizinische Ausbildung sowie in die ärztliche Fortund Weiterbildung integriert werden.

Künstliche Intelligenz wird zunehmend Teil medizinischer Arbeits- und Entscheidungsprozesse in Anamnese, Diagnostik, Dokumentation und Patientenkommunikation, so die Begründung. Auch in der hausärztlichen Versorgung werden KI-basierte Tools künftig eine Rolle spielen, etwa zur Entscheidungsunterstützung, bei der Organisation des Praxisalltages oder in der Interaktion mit Patientinnen und Patienten.

Ärztinnen und Ärzte müssen darauf vorbereitet werden, mit diesen Technologien souverän und verantwortungsvoll umzugehen. Dafür braucht es grundlegende Kenntnisse zu Chancen, Risiken und ethischen Fragen, die bereits im Studium vermittelt und später in Fort- und Weiterbildungen vertieft werden sollten. Deshalb müssen die Verantwortlichen auf Bund- und Länderebene, der Medizinische Fakultätentag sowie die Bundes- und Landesärztekammern die Regelungen dazu treffen.