74. Kammerversammlung: Reform der Notfall- und Akutversorgung

Die Kammerversammlung der sächsischen Ärztinnen und Ärzte fordert den Gesetzgeber auf, endlich eine Neuordnung der Notfall- und Akutversorgung zu beschließen, in der die hausärztliche Steuerung eine verbindliche Rolle erhält.

Wichtig ist den sächsischen Ärzten, dass gerade in Notfällen auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten der hausärztlichen Praxen klare Wege und Zuständigkeiten gelten müssen und eine Abstimmung zwischen den Versorgungsebenen stattfinden muss. Konkrete Vorschläge dazu wurden unter anderem durch Marburger Bund, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Hausärzteverband formuliert.

„Die angekündigte Reform der Notfall- und Akutversorgung ist überfällig. Ein zentrales Problem bleibt der unstrukturierte Zugang.“, so Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer. Insbesondere die hausärztliche Anbindung an Notfallstrukturen – sei es in integrierten Leitstellen, in Portalpraxen oder durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst – müsse gesetzlich geregelt und organisatorisch abgesichert sein.

Im Zuge der Reform der Notfall- und Akutversorgung gelte es, bestehende Versorgungsstrukturen verbindlich miteinander zu vernetzen und nicht neue, zusätzliche Zugangswege zum Gesundheitssystem zu eröffnen.