74. Kammerversammlung: Regelungslücke bei Wundauflagen

Die sächsische Ärzteschaft fordert anlässlich ihrer 74. Kammerversammlung Entscheidungsträger der Politik, des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Selbstverwaltung auf, sich dafür einzusetzen, dass noch in 2025 verbindliche Regelungen geschaffen werden, die den Einsatz bestimmter Wundversorgungsprodukte auch über den 2. Dezember 2025 hinaus sicher ermöglichen.

Die Kriterien, nach denen der G-BA die Wirksamkeit und Notwendigkeit dieser Produkte bewertet, sollen transparent, praktikabel und zeitnah festgelegt werden. Außerdem müssten Hausärztinnen und Hausärzte, Pflegeeinrichtungen und Apotheken verbindlich über die Produkte informiert werden, die aufgenommen oder ausgeschlossen werden.

Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, erklärt: „Die derzeitige Situation verunsichert Ärztinnen und Ärzte, Apotheken und Pflegeeinrichtungen stark. Es ist einfach nicht klar, welche Produkte nach Ablauf der Übergangsfrist noch erstattungsfähig sind.“ Diese Unsicherheit wirke sich auf die Versorgung chronischer Wunden aus – besonders bei vulnerablen Patientengruppen, die auf spezielle Wundauflagen angewiesen sind.

Die sächsischen Ärztinnen und Ärzte fordern daher transparente Bewertungskriterien und verlässliche Informationsprozesse, um einen sachgerechten, medizinisch angemessenen Einsatz im Sinne der Patienten sicherzustellen.