74. Kammerversammlung: Sächsisches Ärzteparlament tagt in Dresden
Pressemitteilung vom 11.11.2025, Bereich: Über Uns
Am 12. November 2025 kommen die Mandatsträger der sächsischen Ärzte zur 74. Kammerversammlung in Dresden zusammen. Einen Schwerpunkt bildet die Aussprache zur aktuellen Berufs- und Gesundheitspolitik. Zu den aktuellen Themen gehören die Krankenhausreform, die Digitalisierung und ePA sowie eHBA.
Die Tagung wird im Festsaal Carl Gustav Carus der Sächsischen Landesärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden, stattfinden.
Mitglieder der Sächsischen Landesärztekammer können mit Vorlage ihres Arztausweises an den Sitzungen als Zuhörer teilnehmen.
Medienvertreter haben die Möglichkeit, von 16.00 bis ca. 18.00 Uhr teilzunehmen. Anmeldung unter presse(at)slaek.de erwünscht.
Hintergrund: Die Kammerversammlung – das Parlament der sächsischen Ärzte
Die Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer besteht aus 101 gewählten Mitgliedern. Ihr gehört außerdem je ein der Kammer angehörendes Mitglied des Lehrkörpers der medizinischen Fakultäten der Universitäten Leipzig und Dresden an. Die wahlberechtigten sächsischen Ärzte wählen die Mitglieder der Kammerversammlung durch Briefwahl nach den Grundsätzen der unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl auf die Dauer von vier Jahren. Die aktuelle Amtsperiode dauert bis zum Jahr 2027. Die Kammerversammlung beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten, wie Hauptsatzung, Wahl-, Beitrags-, Gebühren-, Berufs-, Weiterbildungs- und Meldeordnung, die Feststellung des Haushaltsplanes sowie die Entlastung des Vorstandes auf Grund des von ihm vorgelegten Jahresberichts.