35. Sächsischer Ärztetag/73. Kammerversammlung: Dr. Jana Gärtner zur neuen Vizepräsidentin gewählt

Die Mandatsträger der Kammerversammlung haben heute Frau Dr. med. Jana Gärtner zur neuen Vizepräsidentin gewählt.

Frau Dr. Gärtner ist Fachärztin für Viszeralchirurgie sowie Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Sie ist seit 2019 Leiterin des Gesundheitsamtes Bautzen und arbeitet zudem als Notärztin. Seit 2023 ist sie Mitglied des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer. Ihr liegt insbesondere die Gesundheit der Bevölkerung am Herzen. In der Sächsischen Landesärztekammer engagiert sie sich im Ausschuss Hygiene und Umweltmedizin, in der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung sowie im Redaktionskollegium des Ärzteblatt Sachsen. Im Rahmen des Weiterbildungsverbundes Bautzen setzt sie sich für die Gewinnung hausärztlichen Nachwuchses in ihrer Region ein.

Frau Dr. Gärtner löst Dipl.-Med. Petra Albrecht ab, die auf eigenen Wunsch ihr Amt als Vizepräsidentin beendet hat. Frau Albrecht war viele Jahre Leiterin des Gesundheitsamtes Meißen, 18 Jahre Mitglied des Vorstandes und zehn Jahre Vizepräsidentin der Sächsischen Landesärztekammer. Zudem moderierte sie das Netzwerk Ärzte für Sachsen. In ihrer Zeit hat sie die Interessen des ÖGD maßgeblich nach innen wie außen vertreten. Als Mandatsträgerin bleibt sie Mitglied der Kammerversammlung und wird weiterhin Facharztprüfungen abnehmen.

Hintergrund: Kammerversammlung – das Parlament der sächsischen Ärzte

Die Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer, das Parlament der sächsischen Ärztinnen und Ärzte, besteht aus 101 gewählten Mitgliedern. Ihr gehört außerdem je ein der Kammer angehörendes Mitglied des Lehrkörpers der medizinischen Fakultäten der Universitäten Leipzig und Dresden an. Die wahlberechtigten sächsischen Ärzte wählen die Mitglieder der Kammerversammlung durch Briefwahl nach den Grundsätzen der unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl für jeweils vier Jahre.

Die Kammerversammlung beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten, wie Hauptsatzung,  Wahl-, Beitrags-, Gebühren-, Berufs-, Weiterbildungs- und Meldeordnung, die Feststellung des Haushaltsplanes sowie die Entlastung des Vorstandes auf Grund des von ihm vorgelegten Jahresberichts.