35. Sächsischer Ärztetag/73. Kammerversammlung: Stärkung des Hitzeschutzes im Gesundheitswesen

Der 35. Sächsische Ärztetag fordert in einem Beschluss die Politik und Verwaltung im Freistaat Sachsen auf, auf wirksame Klimaschutzmaßnahmen und die Einhaltung gesundheitlicher Schutzstandards bei Hitzeereignissen hinzuwirken. Die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels, insbesondere durch Hitzewellen, müssten als gesundheitspolitisches Thema priorisiert werden.

Auf Beschluss der Kammerversammlung will die Sächsische Landesärztekammer insbesondere

  • alle Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches Fachpersonal in Fortbildungen, Informationsmaterialien und Leitfäden verstärkt über hitzebedingte Gesundheitsgefahren und geeignete präventive Maßnahmen aufklären,
  • Kommunen, Kliniken und Praxen ideell bei der Umsetzung von Hitzeschutzplänen unterstützen,
  • in Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren des Gesundheitswesens und des Katastrophenschutzes an der Entwicklung und Verbreitung hitzeangepasster Versorgungsstrukturen mitwirken sowie
  • sich selbst zur Vorbildfunktion verpflichten und – wie in Teilen schon geschehen - im eigenen Wirkungsbereich klimafreundliches und nachhaltiges Handeln fördern.

Der Klimawandel ist die größte gesundheitliche Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Hitzewellen verursachen bereits heute eine steigende Zahl von Morbiditäts- und Mortalitätsfällen, insbesondere bei vulnerablen Gruppen wie älteren Menschen, chronisch Kranken und Kindern. Die Sächsische Landesärztekammer trägt als Standesvertretung der sächsischen Ärztinnen und Ärzte eine besondere Verantwortung für den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und die Unterstützung ihrer Mitglieder im Umgang mit neuen gesundheitlichen Herausforderungen. Durch gezielte Maßnahmen kann sie wesentlich dazu beitragen, das Gesundheitswesen klimaresilient zu gestalten und damit einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge und zur Prävention zu leisten.

Hintergrund: Kammerversammlung – das Parlament der sächsischen Ärzte

Die Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer, das Parlament der sächsischen Ärztinnen und Ärzte, besteht aus 101 gewählten Mitgliedern. Ihr gehört außerdem je ein der Kammer angehörendes Mitglied des Lehrkörpers der medizinischen Fakultäten der Universitäten Leipzig und Dresden an. Die wahlberechtigten sächsischen Ärzte wählen die Mitglieder der Kammerversammlung durch Briefwahl nach den Grundsätzen der unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl für jeweils vier Jahre.

Die Kammerversammlung beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten, wie Hauptsatzung,  Wahl-, Beitrags-, Gebühren-, Berufs-, Weiterbildungs- und Meldeordnung, die Feststellung des Haushaltsplanes sowie die Entlastung des Vorstandes auf Grund des von ihm vorgelegten Jahresberichts.