Die vertrauliche Spurensicherung als Leistung ermöglicht es, zeitnah Verletzungen gerichtsfest zu dokumentieren und Spuren zu sichern, ohne dass Betroffene sexualisierter Gewalt und körperlicher Misshandlungen sofort Anzeige erstatten müssen. Sie können sich in Ruhe beraten lassen – bevor sie ihre Rechte wahrnehmen. Dieses »Chancenfenster« zu öffnen, ist ein wesentliches Anliegen der Vertraulichen Spurensicherung. Die Spuren werden vier Jahre aufbewahrt. Zudem soll die vertrauliche Spurensicherung auch eine wichtige Grundlage schaffen, um das Dunkelfeld der sexualisierten Gewalt auszuleuchten.
Dazu hat das Sozialministerium für den Freistaat Sachsen einen Vertrag mit den Kranken- und Ersatzkassen, der Krankenhausgesellschaft Sachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) sowie den rechtsmedizinischen Instituten der TU Dresden und der Universität Leipzig geschlossen. Die Vereinbarung tritt am 1. April 2026 in Kraft. Mit dem Vertrag werden die Kosten der vertraulichen Spurensicherung anonymisiert durch die Kranken- und Ersatzkassen für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Zudem werden Qualitätsstandards für die Spurensicherung festgelegt.
Sachsen hat damit die Voraussetzungen geschaffen, dass Gewaltopfern die vertrauliche Spurensicherung als Leistung der GKV angeboten werden kann. Zunächst gehen die an den Unikliniken Dresden und Leipzig etablierten rechtsmedizinischen Institute an den Start, weitere Krankenhäuser und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte soll der Beitritt ermöglicht werden. Beispielsweise können sieben Kliniken, die bisher im Modell diese Leistungen bereits angeboten haben, ihre Leistungen jetzt verstetigen. Ziel ist eine flächendeckende Struktur in Sachsen, um eine entscheidende Lücke im Opferschutz zu schließen.
Für Menschen, die Gewalt erlebt haben ist es eine niedrigschwellige, qualitätsgesicherte Spurensicherung ohne unmittelbaren Entscheidungsdruck. Die rechtsmedizinischen Institute der TU Dresden und der Universität Leipzig haben seit vielen Jahren eine Expertise auf dem Gebiet der beweissicheren Befunddokumentation und bieten mit ihren Ambulanzen eine erste Anlaufstelle für Betroffene. Die Befunddokumentation sowie Asservierung zusätzlich gesicherter Spuren wird zentral in beiden Instituten erfolgen. Die Untersuchungen und ihre Ergebnisse sind durch die ärztliche Schweigepflicht geschützt.
Es ist vorgesehen, dass weitere Leistungserbringer (niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser) dem Vertrag beitreten können. Der Verein Bellis e. V. aus Leipzig koordiniert die Schulung des Personals, die Bereitstellung der Spurensicherungskits sowie den Transport der Spuren zu den Rechtsmedizinischen Instituten. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen
Nur 15 Prozent der Frauen, die Opfer körperlicher Angriffe geworden sind, haben die Polizei eingeschaltet oder Anzeige erstattet. Nur 8 Prozent erstatten bei sexualisierter Gewalt überhaupt Anzeige. Das zeigt die »Dunkelfeldstudie zur Viktimisierung von Frauen durch häusliche Gewalt, Stalking und sexualisierte Gewalt«.
Es ist wichtig, dass vor Ort tatsächlich geschulte Ärztinnen, Ärzte und nichtärztliches Personal zur Verfügung stehen, die die Spurensicherung beweissicher durchführen.
Seit 2020 wird bei Bellis e.V. in Leipzig das Projekt »Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung und häuslicher Gewalt« umgesetzt. Ziel des Projekts ist es, die Gesundheitsversorgung von Betroffenen in der Modellregion der Polizeidirektion Leipzig zu verbessern und eine gerichtsfeste und vertrauliche Spurensicherung zu ermöglichen. Im Projekt konnte für Sachsen ein Curriculum für die vertrauliche Spurensicherung und Befunddokumentation entwickelt und Schulungen des medizinischen Personals in der Modellregion etabliert werden. Diese Erfahrungen sollen mit Vertragsabschluss auf ganz Sachsen ausgeweitet werden. :
https://www.gewaltschutz.sachsen.de/vertrauliche-spurensicherung-4471.html(öffnet in neuem Fenster)