Auf Antrag des sächsischen Delegierten Dr. med. Torben Ostendorf hat der 130. Deutsche Ärztetag 2026 letzte Woche die ärztliche Verordnung von Medizinalcannabis außerhalb eines persönlichen Patienten-Arzt-Kontaktes über Onlineportale abgelehnt.
130. Deutscher Ärztetag: Medizinalcannabis nur nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt
Die Landesärztekammern werden aufgefordert, berufsrechtliche Verstöße zu ahnden. Danach ist eine ausschließliche Behandlung oder Beratung über Kommunikationsmedien im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt gewahrt wird. Der Gesetzgeber wird außerdem aufgefordert, die Rechtslage nachzubessern, damit ein klarer Patienten-Arzt-Bezug als Grundvoraussetzung auch bei der Verschreibung von Cannabis gegeben ist.
In zunehmendem Umfang vermitteln kommerzielle Onlineplattformen Patientinnen und Patienten Kontakte zu Ärztinnen und Ärzten mit dem Ziel der Verschreibung von medizinischem Cannabis. Ärztinnen und Ärzte arbeiten hierbei teilweise gegen Honorar für diese Anbieter und führen mit den Patientinnen und Patienten lediglich kurze telefonische oder telemedizinische Konsultationen durch. Im Anschluss erfolgt häufig die Ausstellung eines Rezepts für medizinisches Cannabis, ohne dass eine ausreichende ärztliche Kenntnis der Patientinnen und Patienten, ihrer Krankengeschichte oder der bisherigen Therapie vorliegt, so die Antragsbegründung. Eine umfassende Anamnese Diagnostik und therapeutische Einordnung seien unter solchen Bedingungen vielfach nicht gewährleistet.
Diese Praxis werfe erhebliche berufsrechtliche Fragen auf. Ärztliche Verordnungen müssten auf einer sorgfältigen ärztlichen Prüfung der Indikation und einer verantwortlichen Therapieentscheidung beruhen. Würden ärztliche Leistungen im Rahmen kommerzieller Plattformmodelle im Wesentlichen auf die Ausstellung eines Rezepts reduziert, könne dies mit den ärztlichen Berufspflichten unvereinbar sein. Die berufsrechtliche Verantwortung liegt hierbei bei den jeweils handelnden Ärztinnen und Ärzten. Daher sei eine klare Positionierung der Bundesärztekammer erforderlich, dass entsprechende Praktiken berufsrechtlich überprüft werden und gegebenenfalls Konsequenzen für die beteiligten Ärztinnen und Ärzte haben.
Alle Anträge des 130. Deutschen Ärztetages: https://130daet.baek.de/Applications(öffnet in neuem Fenster)