Am 12. und 13. Juni 2026 tagen die Mandatsträger und Mandatsträgerinnen der Ärzteschaft im Rahmen des 36. Sächsischen Ärztetages und zur 75. Kammerversammlung in der Sächsischen Landesärztekammer.
Sächsisches Ärzteparlament tagt in Dresden
Auf dem Festabend am Freitag, 12. Juni 2026, mit rund 200 Gästen aus Politik, Medizin und Gesellschaft wird die „Hermann-Eberhard-Friedrich-Richter-Medaille 2026“ für Verdienste um die sächsische Ärzteschaft verliehen an:
- Dipl.-Med. Petra Albrecht, Meißen, Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin
- Dr. med. Arne Drews, Facharzt für Innere Medizin, Leipzig.
Die Laudationes finden Sie ab 18 Uhr unter: https://www.slaek.de/de/ueber-uns/presse/saechsischer-aerztetag/archiv/2021-2030/2026/75_tagung-der-kammerversammlung.php(öffnet in neuem Fenster)
Anschließend spricht Prof. Dr. Martin Hirsch vom Institut für Künstliche Intelligenz in der Medizin, der Philipps-Universität Marburg, zum Thema „Wie verändert künstliche Intelligenz das ärztliche Denken – und was bedeutet das für die tägliche Praxis?“.
Die Tagung am Sonnabend beginnt mit dem Bericht des Präsidenten zur gesundheitspolitischen Lage. Anschließend gibt es eine Aussprache zu den Überlegungen einer Strukturreform der Sächsischen Landesärztekammer.
Die Veranstaltung findet im Kammergebäude, Carl-Gustav-Carus-Saal, der Sächsischen Landesärztekammer, Schützenhöhe 16, in Dresden statt.
Mitglieder der Sächsischen Landesärztekammer können an den Arbeitstagungen mit Vorlage des Arztausweises als Gäste teilnehmen.
Hintergrund: Kammerversammlung – das Parlament der sächsischen Ärzte
Die Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer, das Parlament der sächsischen Ärztinnen und Ärzte, besteht aus 101 gewählten Mitgliedern. Ihr gehört außerdem je ein der Kammer angehörendes Mitglied des Lehrkörpers der medizinischen Fakultäten der Universitäten Leipzig und Dresden an. Die wahlberechtigten sächsischen Ärzte wählen die Mitglieder der Kammerversammlung durch Briefwahl nach den Grundsätzen der unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl für jeweils vier Jahre.
Die Kammerversammlung beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten, wie Hauptsatzung, Wahl-, Beitrags , Gebühren-, Weiterbildungs- und Meldeordnung, die Feststellung des Haushaltsplanes sowie die Entlastung des Vorstandes auf Grund des von ihm vorgelegten Jahresberichts.