36. Sächsischer Ärztetag / 75. Kammerversammlung: Sächsische Ärzte fordern grundlegenden Neustart der Gesundheitsreform

Der 36. Sächsische Ärztetag hat sich mit deutlichen Worten zur aktuellen Reformpolitik im Gesundheitswesen positioniert. In seinem Beschluss stellt er fest, dass Reformen dringend notwendig und längst überfällig sind.

Die bislang vorgelegten Konzepte blieben jedoch deutlich hinter den tatsächlichen Anforderungen zurück und beschränkten sich überwiegend auf einseitige Sparmaßnahmen zulasten der medizinischen Versorgung. Notwendig sei ein grundlegender Neustart der Reformpolitik – verbindlich, transparent und orientiert am tatsächlichen Versorgungsbedarf.

Zentrale Forderungen sind die konsequente Überwindung der Sektorengrenzen sowie Strukturreformen nach dem Prinzip „digital vor ambulant vor stationär“. Veränderungen im stationären Bereich dürften erst erfolgen, wenn die Voraussetzungen im ambulanten Sektor geschaffen sind. Die Einführung neuer Versorgungsebenen lehnt der Ärztetag ab und spricht sich stattdessen für ein gestuftes System mit klar geregeltem Zugang aus.

Zugleich fordert die Ärzteschaft spürbaren Bürokratieabbau, Praxistauglichkeitsprüfungen für digitale Anwendungen sowie eine transparente Priorisierung statt versteckter Rationierung. Kritisiert wird zudem, dass bewährte Instrumente wie offene Sprechstunden und Terminservicestellen politisch gewollt, aber finanziell geschwächt werden.

Nachbesserungsbedarf sieht der Ärztetag auch bei der Krankenhausreform und beim Ausbau der digitalen Infrastruktur. Für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Medizin fordert er klare rechtliche Rahmenbedingungen, unabhängige Prüfungen sowie Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte.

Die Forderungen richten sich auch an die Selbstverwaltung, ihre Gestaltungsspielräume stärker zu nutzen. Der Ärztetag erwartet eine zeitnahe und verbindliche Umsetzung.

Hintergrund: Kammerversammlung – das Parlament der sächsischen Ärzte

Die Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer, das Parlament der sächsischen Ärztinnen und Ärzte, besteht aus 101 gewählten Mitgliedern. Ihr gehört außerdem je ein der Kammer angehörendes Mitglied des Lehrkörpers der medizinischen Fakultäten der Universitäten Leipzig und Dresden an. Die wahlberechtigten sächsischen Ärzte wählen die Mitglieder der Kammerversammlung durch Briefwahl nach den Grundsätzen der unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl für jeweils vier Jahre.

Die Kammerversammlung beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten, wie Hauptsatzung,  Wahl-, Beitrags‑, Gebühren-, Weiterbildungs- und Meldeordnung, die Feststellung des Haushaltsplanes sowie die Entlastung des Vorstandes auf Grund des von ihm vorgelegten Jahresberichts.