36. Sächsischer Ärztetag/ 75. Kammerversammlung: Gesundheitsreformen auf den Prüfstand

Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, ist im Rahmen des 36. Sächsischen Ärztetages auf die aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen eingegangen.

Im Mittelpunkt stand seine deutliche Kritik an der geplanten Gesundheitsreform des Bundes. Das finanzpolitische Vorgehen der Bundesregierung bezeichnet Bodendieck als „Affront“, da versicherungsfremde Leistungen weiterhin nicht ausreichend durch den Bund getragen würden. Die geplante Absenkung des Bundeszuschusses verschärfe die Lage der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich. Er erwartet eine verlässliche, transparente Finanzierung sowie einen Ausgleich bei Einnahmen und Ausgaben.

Zugleich mahnte er einen Neustart des Reformprozesses an. Insbesondere bei der Krankenhausreform und der Vergütungssystematik seien praxisnahe und tragfähige Lösungen notwendig.

Vom Präsidenten Bodendieck kritisch bewertet wurden zudem Pläne zur Ausweitung von Kompetenzen bei Apothekern, da ärztliche Kernaufgaben betroffen seien. Und bei der Notfallreform würde er zwar Fortschritte in der Patientensteuerung sehen, gleichzeitig bestünden offene Fragen zur Finanzierung und Umsetzung.

Auch die geplante Pflegereform schätzt der Präsident als zu unkonkret und finanziell ungeklärt ein. Grundsätzlich brauche es strukturelle Reformen, eine stärkere Prävention sowie eine bessere Verzahnung der Versorgungsbereiche statt pure Rotstiftpolitik zulasten der Versicherten.

Hintergrund: Kammerversammlung – das Parlament der sächsischen Ärzte

Die Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer, das Parlament der sächsischen Ärztinnen und Ärzte, besteht aus 101 gewählten Mitgliedern. Ihr gehört außerdem je ein der Kammer angehörendes Mitglied des Lehrkörpers der medizinischen Fakultäten der Universitäten Leipzig und Dresden an. Die wahlberechtigten sächsischen Ärzte wählen die Mitglieder der Kammerversammlung durch Briefwahl nach den Grundsätzen der unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl für jeweils vier Jahre.

Die Kammerversammlung beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten, wie Hauptsatzung,  Wahl-, Beitrags‑, Gebühren-, Weiterbildungs- und Meldeordnung, die Feststellung des Haushaltsplanes sowie die Entlastung des Vorstandes auf Grund des von ihm vorgelegten Jahresberichts.