Auf dem 36. Sächsischen Ärztetag fordern die Delegierten bessere Regelungen zur Verbindlichkeit der Behandlungsempfehlungen und eine Vermeidung von Doppelstrukturen sowie die Berücksichtigung vorhandener Versorgungsstrukturen in der Notfallversorgung.
Der Gesetzgeber müsse das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung daher so ausgestalten, dass die Verbindlichkeit der in der standardisierten digitalen Ersteinschätzung empfohlenen Versorgungsstruktur gestärkt und damit eine koordinierte und zielgenaue Inanspruchnahme der Notfallversorgungstrukturen gewährleistet wird.
Zudem wird die Berücksichtigung vorhandener Versorgungsstrukturen zur Erfüllung des Sieherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen unter Vermeidung von entstehenden Doppelstrukturen (aufsuchender Fahrdienst zu regulären Praxisöffnungszeiten) und resultierenden Fehlanreizen durch das zusätzliche Schaffen eines auf die Praxisöffnungszeiten ausgedehnten 24/7 Fahrdienstes gefordert.
In der Begründung heißt es, dass der vorliegende Gesetzesentwurf in seiner derzeitigen Form weder sinnvoll noch umsetzbar sei, da die verfügbaren ambulanten Versorgungskapazitäten insgesamt dafür schlichtweg nicht ausreichen und die geplanten Doppelstrukturen die Notfallversorgung qualitativ nicht zielführend verbessern, sondern zu enormen Kostensteigerungen führen sowie die ungezielte Inanspruchnahme in erheblichem Ausmaß erhöhen werden.