Der 36. Sächsische Ärztetag 2026 fordert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nachdrücklich auf, das verpflichtende Zweitmeinungsverfahren für planbare Operationen im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz unter Beachtung personeller, struktureller und finanzieller Ressourcen zu implementieren.
Begründet wird die Forderung damit, dass bis dato komplett freiwillige Zweitmeinungsverfahren mit der Zielsetzung eingeführt wurden, die Patienten in die Lage zu versetzen, die für sie selbst passende Therapieentscheidung treffen zu können und die Patientensicherheit zu erhöhen.
Im vorliegenden Gesetzesentwurf soll für ausgewählte operative Eingriffe nun jedoch eine Verpflichtung zum Zweitmeinungsverfahren mit dem zusätzlichen Ziel der Mengensteuerung und damit Kostendämpfung schrittweise etabliert werden. Bei begrenzten ärztlichen Ressourcen besonders in strukturschwachen Regionen würde das jetzt geplante Verfahren diese zusätzlich binden. Es besteht die Gefahr der Überlastung des Versorgungssystems in den betroffenen Fachgebieten, die auch zu verlängerten Wartezeiten für Patienten auf diese Eingriffe führen können.
Im Hinblick auf finanzielle Ressourcen sei dabei auch zu beachten, dass konservative Behandlungen ebenfalls Kosten verursachen (Medikamente, Heilmittel etc.), die, wenn über längere Zeiträume als bisher erforderlich, dann auch signifikant ansteigen können.
Zudem könne es zu einer Gefährdung der Patientensicherheit kommen, denn deutlich verlängerte Wartezeiten bergen in nicht wenigen Fällen das Risiko einer Verschlechterung des Krankheitsbildes und/oder der Prognose für die Patienten. Um die vom Gesetzgeber avisierten Zielsetzungen des verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens zu erreichen, sei es daher unabdingbar, alle versorgungsrelevanten Ressourcen bei der Umsetzung in den Blick zu nehmen.