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Qualitätssicherung

Ausschuss Qualitätsmanagement

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Die Beratung der Sächsischen Landesärztekammer ist nur eine der Aufgaben des Ausschuss Qualitätsmanagement. Hier finden Sie Erläuterungen zu den anderen Aufgabenbereichen des Ausschuss Qualitätsmanagement.

Ärztliche Stelle Strahlenschutzverordnung

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Die Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe in der Heilkunde bedarf der Qualitätssicherung. Sie ist von wesentlicher Bedeutung für die diagnostischen Aussagen, für die Durchführung und die Ergebnisse einer Behandlung.

Qualitätssicherung Blut und Blutprodukte (und hämatopoetische Stammzellzubereitungen)

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Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, zum Transfusionsgesetz, zur Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten und zur Richtlinie zur Herstellung und Anwendung von hämatopoetischen Stammzellzubereitungen mit Geltungsbereich und Anforderungen an das Qualitätssystem finden Sie hier.

Peer Review Intensivmedizin

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Die Methode des Peer Reviews ist ein Verfahren der externen Qualitätssicherung, das als unbürokratisches, flexibles und auf den kollegialen Austausch fokussiertes Instrument der Förderung von Qualität und Sicherheit in der Patientenversorgung dient.

Peer Review Öffentlicher Gesundheitsdienst

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Für die Gesundheitsämter in Sachsen wurde das Peer Review ÖGD als Verfahren der Qualitätssicherung in Zusammenarbeit mit dem SMS entwickelt. Dieses Verfahren ist eine sächsische Innovation und gerade im Zusammenhang mit § 5 der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer bedeutsam.

Peer Review Allgemeinmedizin

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Das Peer Review Allgemeinmedizin in Sachsen wurde als Verfahren der Qualitätssicherung in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Schleswig-Holstein, der Unterstützung des CAU Kiel und der SGAM entwickelt. Die Kooperation verfolgt das Ziel, ein freiwilliges Verfahren der Qualitätssicherung zur Verbesserung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität für hausärztliche Praxen zu installieren.

Fehler- und Beinahefehlermelderegister / Lernsysteme

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Fehler- und Beinahefehlermelderegister / Lernsysteme unterstützen das gemeinsame und lebenslange Lernen. Sie tragen dazu bei, Fehler zu vermeiden. Da im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes der § 137 des SGB V geändert wurde, ist die Implementierung eines Risikomanagement- und Fehlermeldesystems Pflicht.

Downloadbereich

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