Die ärztliche Weiterbildung umfasst das Erlernen ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten, nach abgeschlossener ärztlicher Ausbildung und Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit. Sie dient der Sicherung der Qualität ärztlicher Berufsausübung. Die praktische Anwendung ärztlicher Kenntnisse in der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung der Patienten ist kennzeichnend.
Weiterbildung in der Sächsischen Landesärztekammer
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