Hämotherapie stellen? Gemäß Abschnitt „1.6.2 - Einrichtungen mit Anwendung von Blutkomponenten und/oder Plasmaderivaten für die Behandlung von Hämostasestörungen (außer Fibrinkleber)“ der o. g
die eventuell erhobenen Einwände der Ärztekammer in seine Entscheidung ein.“ Der Qualitätsbeauftragte muss demnach entsprechend den Richtlinien zur Hämotherapie in seiner Funktion gegenüber dem Träger
, Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen sicherzustellen und eine einheitliche Organisation bei der Vorbereitung und Durchführung von hämotherapeutischen Maßnahmen zu gewährleisten sowie