Sächsische Impfkommission empfiehlt RSV-Impfung gegen Atemwegsinfektionen nur für Schwangere

Die Sächsische Impfkommission (SIKO) hat aus Anlass der EMA-Zulassung von zwei Impfstoffen gegen das Respiratory Syncytial Virus (RSV) die verfügbaren Daten ausgewertet und ein Positionspapier erstellt. Im Hinblick auf den epidemiologischen Effekt kann mit hinreichender Sicherheit derzeit nur die Impfung in der Schwangerschaft von der SIKO empfohlen werden.

Insbesondere Schwangere, die sich in den Monaten September bis Januar in der 32.-36. SSW befinden, sollten diese Impfung erhalten, weil in dieser Zeit das Infektionsrisiko am höchsten ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur einer der beiden verfügbaren Impfstoffe für die Impfung Schwangerer zugelassen ist. Durch die Impfung erfolgt ein passiver Immuntransfer spezifischer Antikörper auf das Neugeborene. Die Impfung von Personen in der Altersgruppe ab 60 Jahren wird im Freistaat Sachsen aus epidemiologischer Sicht derzeit von der SIKO noch nicht empfohlen.

RSV-Infektionen, die weltweit in saisonalen Zyklen auftreten, betreffen alle Altersgruppen, aber vor allem Kinder, wobei die meisten bis zu einem Alter von zwei Jahren sich mindestens einmal infiziert haben. Die Bronchiolitis ist die häufigste Atemwegsinfektion in den ersten beiden Lebensjahren, RSV ist das am häufigsten verantwortliche ätiologische Agens. Die Immunität gegen RSV ist nicht von Dauer, so dass es zu erneuten Infektionen kommen kann (Schätzungen gehen von bis zu 75% Re-Infektionen aus). Im Erwachsenenalter sind vor allem Menschen mit signifikanten Komorbiditäten (vor allem Immunsuppression, aber auch chronische Lungen-, Herz- und Nierenerkrankungen) sowie Menschen im Senium betroffen.

Die RSV-Impfung wird derzeit nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Das Positionspapier finden Sie hier: