Qualitätssicherung Hämotherapie: Digitalisierung und Gebührenerhebung ab 2026

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach Transfusionsgesetz und der untergesetzlichen „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie) sind ärztliche Einrichtungen und Praxen, die Blutprodukte anwenden, verpflichtet, jährlich bis zum 1. März des Folgejahres einen umfassenden Qualitätsbericht Hämotherapie über die Ergebnisse der Blutübertragung an die zuständige Landesärztekammer zu übermitteln. Für Einrichtungen mit geringer Anwendung von Blutprodukten gilt eine verminderte Berichtspflicht in Form einer Selbstverpflichtungserklärung.

Jährlich überprüft die Sächsische Landesärztekammer daher im Auftrag des Gesetzgebers die Qualität bei der Gabe von Blut und Blutprodukten.

Zukünftig erfolgt die Bearbeitung der Qualitätssicherung in der Hämotherapie digital. Die Sächsische Landesärztekammer arbeitet dafür mit der Landesärztekammer Thüringen zusammen. Die Einführung erfolgt im Jahr 2026 für das Berichtsjahr 2025.

Ab 01.01.2026 wird mit der Digitalisierung zudem eine Gebühr gestaffelt nach dem Umfang der Transfusion von den meldenden Einrichtungen erhoben, weil durch Entgegennahme, Bearbeitung der Informationen und Beratung ein Verwaltungsaufwand entsteht.

Die Pflicht zur Qualitätssicherung besteht für Einrichtungen, die im vorangegangenen Kalenderjahr:

  • mehr als 50 Erythrozytenkonzentrate/Blutprodukte angewendet haben oder
  • unter 50 Erythrozytenkonzentrate/Blutprodukte eingesetzt haben,
  • eine hämatologische Stammzelltransplantation durchgeführt haben.

Für die Sonderfalleinrichtungen (Transfusion von jährlich weniger als 50 Erythrozytenkonzentraten, keine Anwendung von Blutprodukten oder Plasmaderivaten zur Behandlung von Hämostasestörungen und regelmäßig Transfusion von Erythrozytenkonzentraten nur bei einem Patienten zum selben Zeitpunkt) wird pro Jahr eine Gebühr von 50,00 EUR erhoben.

Für Einrichtungen, die jährlich größere und große Mengen von Blutprodukten und/oder Plas-maderivaten zur Behandlung von Hämostasestörungen (außer Fibrinkleber) anwenden (Richtwert über 50 Erythrozytenkonzentrate) wird es pro Jahr zu einer Gebührenerhebung von 200,00 EUR kommen.

Für Einrichtungen dieser Art, die zusätzlich dazu hämatopoetische Stammzelltransplantationen vornehmen, wird die Gebühr bei 250,00 EUR liegen.

Wenn eine Einrichtung einen externen Qualitätsbeauftragten Hämotherapie benötigt, so finden sich die Kontaktdaten der zur Verfügung stehenden Ärztinnen und Ärzte unter https://www.slaek.de/de/arzt/qalitaetssicherung/80downloads.php(öffnet in neuem Fenster) à Qualitätssicherung Hämotherapie à Extern tätige Qualitätsbeauftragte.

Eine Liste ist auch bei beim Referat Qualitätssicherung über die E-Mail quali(at)slaek.de erhältlich. Für bereits tätige Qualitätsbeauftragte Hämotherapie ist dieses Angebot als Unterstützung gedacht, wenn eine Hilfe oder Ablösung gebraucht wird.

Weiterführende Informationen finden Sie unter

https://www.slaek.de/de/arzt/qalitaetssicherung/30qsblut.php(öffnet in neuem Fenster) (www.slaek.de à Ärztinnen und Ärzte à Qualitätssicherung à Qualitätssicherung Blut und Blutprodukte (und hämatopoetische Stammzellzubereitungen).

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