Die sächsische Ärzteschaft fordert den Gesetzgeber auf, zu regeln, dass alle Ärzte mit absolvierter medizinischer Grundausbildung aus Drittstaaten einen Kenntnisstand nachweisen, über den auch Ärzte verfügen, die in Deutschland die medizinische Grundausbildung absolviert haben. Der Nachweis, dass entsprechende Kenntnisse vorliegen, kann für einen sicheren Patientenschutz nur durch die erfolgreiche Teilnahme am medizinischen Staatsexamen im 2. und 3. Abschnitt der "Ärztlichen Prüfung" gewährleistet werden.