Die Bundesärztekammer will Ärzten Informationen an die Hand geben, wie sie telemedizinische Versorgungsangebote sicher in ihre Praxisabläufe integrieren können.
Im Freistaat Sachsen darf nunmehr der Coronavirus-Antikörpertest "AProof" freiverkäuflich, auch über Apotheken, verkauft werden. Das hat das Sozialministerium gestern beschlossen.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Satzung mit Ausnahme der Bestimmung in § 4 Absatz 4 Satz 3 genehmigt. Die neue WBO ist online einsehbar.
Ziel des Symposiums ist, dem Fachpersonal die aktuellen rechtlichen Vorgaben nach Änderung des Transplantationsgesetzes im April 2019 und im Januar 2020 und ihre Konsequenzen für den klinischen Alltag zu erläutern.
Die BÄK fordert eine Rückbesinnung auf den eigentlichen Kern von Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement - der Verbesserung der Patientenversorgung.
Die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske ist in der Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen festgelegt. Nur bei Vorlage eines ärztlichen Attestes kann man sich davon befreien lassen.
Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser müssen ihre Besuchsregelungen an das aktuelle regionale Infektionsgeschehen anpassen. Erzieher, Pfleger und Schulsozialarbeiter können sich einmalig und kostenfrei testen lassen.