Im Rahmen der 76. Tagung der Kammerversammlung am 11.11.2026 wird den Mandatsträgern die nachstehende Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer zur Beschlussfassung vorgelegt. Gemäß § 8 Sächsisches Heilberufekammergesetz ist die Sächsische Landesärztekammer verpflichtet, vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach den in der EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie [EU] 2018/958) festgelegten Bestimmungen durchzuführen. Ferner ist sie gehalten, entsprechende Satzungsvorhaben vor der Beschlussfassung durch die Kammerversammlung auf ihrer Internetseite mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen und sicherzustellen, dass eingehende Stellungnahmen in den Entscheidungsprozess der Kammerversammlung einfließen. Dies ist vorliegend im Hinblick auf die Änderung der Zusatzweiterbildung „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ der Fall.
Vor diesem Hintergrund wird die Änderungssatzung nachstehend mit der Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Bereitstellung veröffentlicht. Die während dieser Veröffentlichung eingehenden Stellungnahmen werden der Kammerversammlung im Rahmen der Beschlussfassung vorgelegt.