Im Jahr 2016 wurde in der Sächsischen Landesärztekammer ein Forschungsprojekt initiiert, welches sich mit der Entwicklung der ärztlichen Selbstverwaltung von den Anfängen bis heute beschäftigt.
Eine aktuelle Publikation zeigt erstmals, dass Anwendungsbeobachtungen tatsächlich zu höheren Verschreibungsvolumina der untersuchten Medikamente führen. Deswegen rät die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Kolleginnen und Kollegen von der Teilnahme an AWB ab.
Am 16. Juli 2020 findet das erste Web-Symposium für sächsische Ärztinnen und Ärzte zur Corona-Pandemie in Sachsen statt. Durchgeführt wird es von den Universitätsklinika Leipzig und Dresden sowie des Klinikums Chemnitz und der Sächsischen Landesärztekammer.
Bereits zum elften Mal geht das Netzwerk „Ärzte für Sachsen“ am 11. Juli 2020 auf Tour. Zwölf Medizinstudierende und zwei Jungärzte haben dann die Möglichkeit, im Erzgebirgskreis Ärzten in Praxis und Krankenhaus über die Schulter zu schauen und sich über die beruflichen Perspektiven in dieser Region zu informieren.
Aufgrund der anhaltend niedrigen Infektionszahlen werden mehrere durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) betriebene Praxen für die Testung auf eine Infektion mit dem Corona-Virus geschlossen.
"Alle sich im täglichen Gebrauch als sinnvoll bewährenden digitalen Anwendungen sollten dauerhaft in die haus- und fachärztliche Versorgung eingeführt werden.“
Sachsens Gesundheitsministerium hat ein Stufenkonzept erstellt, auf dessen Basis beim Auftreten eines erhöhten Infektionsgeschehens in Landkreisen und Kreisfreien Städten verschärfende Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Mit einem neuen Fördermaßnahmenpaket will der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen die ambulante medizinische Versorgung in den ländlichen Regionen verbessern.
Die Mandatsträger der Sächsischen Landesärztekammer haben auf ihrem 30. Sächsischen Ärztetag am 13. Juni 2020 eine neue ärztliche Weiterbildungsordnung (WBO) verabschiedet.
Anlässlich ihrer 62. Kammerversammlung fordern die sächsischen Ärzte die Landesregierung dazu auf, sich beim Bund dafür einzusetzen, eine Prüfquote des MDK von höchstens 5 Prozent dauerhaft festzuschreiben.