Ärzte
Mitgliedschaft
Der Sächsischen Landesärztekammer gehören als Pflichtmitglieder alle zur Berufsausübung berechtigten Ärzte an, die ihren Beruf im Freistaat Sachsen ausüben oder ihre Hauptwohnung dort haben. Ärzte die ihre Tätigkeit ins Ausland verlegen und dort ihre Hauptwohnung nehmen, können freiwilliges Mitglied der Sächsischen Landesärztekammer bleiben. Neue Mitglieder müssen sich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit oder der Begründung der Hauptwohnung im Freistaat Sachen bei der Sächsischen Landesärztekammer melden.
Medizinstudium
Gründe für ein Medizinstudium im Freistaat Sachsen sind unter anderem die niedrigen Kosten, ausgezeichnete Betreuung und gute Jobchancen. Weitere, ausführliche Information rund um das Medizinstudium finden Sie hier.
Weiterbildung
Das Erlernen ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten, nach abgeschlossener ärztlicher Ausbildung und Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit, umfasst die ärztliche Weiterbildung. Sie dient der Sicherung der Qualität ärztlicher Berufsausübung. Die praktische Anwendung ärztlicher Kenntnisse in der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung der Patienten ist kennzeichnend
Fortbildung
In der heutigen Zeit gibt es eine rasante Entwicklung in Wissenschaft und Technik. Die ärztliche Fortbildung spielt deshalb für jeden Arzt eine entschiedene Rolle. Es muss von jedem Arzt der persönliche Wissensstand überprüft und erneuert werden. Eine qualitativ hochwertige Fortbildung als freiwillige zur Berufsausübung notwendige und verpflichtende Maßnahme, ergibt sich aus dem Anspruch der Qualitätssicherung bei der Patientenversorgung.
Ethikkommission
Jeder Arzt ist verpflichtet, sich vor Beginn eines medizinischen Forschungsvorhaben von der zuständigen Ethikkommission beraten zulassen. Im Mittelpunkt stehen dabei der Patientenschutz und die Qualitätssicherung. Erst durch eine positive Bewertung der zuständigen Ethikkommission kann der Arzt mit seinem medizinischen Forschungsvorhaben beginnen. Die Ethikkommission ist somit wichtige Vor- und Kontrollinstanz.
Organspende
Bei Ärzten wie in der Bevölkerung gibt es zum Teil einen großen Informationsbedarf zur Organspende. Die Sächsische Landesärztekammer möchte deshalb ihre Mitglieder differenziert über dieses Thema informieren und mit konkreten Angeboten für Schulungen oder Vorträge unterstützen.
Qualitätssicherung
Der Qualitätssicherung der ärztlichen Tätigkeit wird ein hoher Stellenwert beigemessen. Um das Niveau der Patientenversorgung zu gewährleisten, zu verbessern und die Patientensicherheit zu erhöhen sind organisatorische, normative, technische und motivierende Maßnahmen zu ergreifen.
Arzt und Recht
Gesetze, Richtlinien und Verordnungen begleiten den ärztlichen Berufsalltag. Ohne Kenntnis und Verständnis der anwachsenden Fülle dieser Gesetze und Verordnungen, ist eine verantwortliche ärztliche Tätigkeit nicht mehr denkbar und risikoreich.
Ärzte im Ruhestand
Die Sächsische Landesärztekammer hält für Ärzte im Ruhestand vielfältige Angebote und wichtige Informationen vor. Dazu gehören Seniorentreffen, Veranstaltungen der Kreisärztekammern, der Fonds Sächsische Ärztehilfe und spezielle Hinweise der Ärzteversorgung sowie Vorlagen zu rechtlichen Regelungen für diesen Lebensabschnitt.
Ausländische Ärzte
Die Zahl der ausländischen Ärzte die in Deutschland eine ärztliche Tätigkeit nachgehen, hat sich in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt. Die Sächsische Landesärztekammer stellt hier zu Themen wie Anerkennung zum Facharzt und Approbation Informationen zur Verfügung.
Forum Junge Ärzte
Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) aus verschiedenen Fachrichtungen und Weiterbildungsjahren, die größtenteils 2019 erstmals in die Sächsische Landesärztekammer gewählt worden, bilden ein Forum für den offenen Austausch zu Themen wie Weiterbildung, Berufseinstieg, interdisziplinäres Arbeiten und Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Ärztetag
Der Ärztetag findet einmal jährlich an wechselnden Orten statt und bildet die Hauptversammlung der Bundesärztekammer. Die 17 deutschen Ärztekammern schicken insgesamt 250 Delegierte zum Deutschen Ärztetag.
Informationen / Leitlinien
Hier befindet sich eine Auswahl an Empfehlungen und Leitlinien der Sächsischen Landesärztekammer, zum Teil als Download.
Klinische Krebsregistrierung
Der Sächsische Landtag hat am 25.04.2018 das Sächsische Krebsregistergesetz (SächsKRegG) beschlossen. Das Gesetz bildet die Grundlage dafür, dass bundesweit einheitlich festgelegte Daten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von Krebserkrankungen in den vier sächsischen klinischen Krebsregistern umfassend und nahezu vollzählig erfasst und ausgewertet werden.
Medizinischer Kinderschutz - Landeskoordinierungsstelle
Seit dem 01. Januar 2019 ist bei der Sächsischen Landesärztekammer die Landeskoordinierungsstelle Medizinischer Kinderschutz etabliert.
Aus einer Projektstruktur entwickelt, welche im Vorfeld in Kooperation mit dem Landesjugendamt Sachsen (SMS), der medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden und der Sächsischen Landesärztekammer entstanden ist, übernimmt sie zukünftig die medizinische Kinderschutzkoordination in Sachsen.
Aus einer Projektstruktur entwickelt, welche im Vorfeld in Kooperation mit dem Landesjugendamt Sachsen (SMS), der medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden und der Sächsischen Landesärztekammer entstanden ist, übernimmt sie zukünftig die medizinische Kinderschutzkoordination in Sachsen.
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