©AdobeStock/ARMMYPICCA
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Pressemitteilungen

  • Die Tarifpartner für Medizinische Fachangestellte (MFA) haben am 20. März 2019 die neuen Gehaltstabellen veröffentlicht, die nach Ende des aktuellen Tarifvertrages am 31. März 2019 in Kraft treten. Demnach verdienen MFA in den nächsten zwei Jahren 4,5 Prozent mehr.

  • In Sachsen gab es vor zehn Jahren noch 5.655 Ärzte mit eigener Praxis. Diese Zahl sank bis Ende 2018 um 450 auf 5.205 niedergelassene Ärzte. Dagegen stieg im gleichen Zeitraum die Zahl der in Niederlassung angestellten Ärzte von 639 auf 1.691 Ärzte an.

  • Die deutschlandweit rund 400 Gesundheitsämter spielen für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung eine zentrale Rolle. Erstmals soll mit einem „Tag des Gesundheitsamtes" deren Arbeit offiziell am 19. März 2019 gewürdigt werden.

  • Der Bundestag hat heute das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verabschiedet. Ärzte werden damit verpflichtet, mehr Sprechstunden für ihre Patienten anzubieten. Außerdem hat das Gesetz die Verbesserung der ärztlichen Versorgung auf dem Land im Blick. Für die zusätzlichen Leistungen winken den Ärzten finanzielle Anreize.

  • Seit 26 Jahren klärt die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Sächsischen Landesärztekammer mögliche Behandlungsfehler für Patienten. Ihr Bericht für 2018 zeigt trotz hoher Arbeitsbelastung der Ärzte stabile bis rückläufige Zahlen.

  • 159 Ärztinnen und Ärzte kandidieren für die Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer. Ein Großteil von ihnen ist ganz neu dabei. Woher kommen sie? Für welches Fachgebiet treten sie an? Wo arbeiten sie? Und was sind ihre Ziele?

  • 159 Ärzte kandidieren für die 101 (Wahl-)Mandate der Kammerversammlung. 60 Prozent von ihnen waren bisher nicht in der Kammerversammlung vertreten. Ab Mitte März können die sächsischen Ärzte per Briefwahl ihre Stimme abgeben.

  • Informationsveranstaltung für Akademische Lehrkrankenhäuser, Medizinstudierende und Jungärzte

  • 3 % Ermäßigung durch Onlineveranlagung und SEPA-Mandat sichern

  • Der Deutsche Bundestag hat heute das „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)" beschlossen. Nach dem zweiten Durchgang im Bundesrat kann das nicht zustimmungspflichtige Gesetz voraussichtlich Anfang April in Kraft treten.