Bundestag: Tarifeinheitsgesetz verabschiedet
22.05.2015
Mit 444 Ja-Stimmen bei 126 Gegenstimmen und 16 Enthaltungen hat der Bundestag am 22. Mai 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit (18/4062) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/4966) angenommen. Damit soll künftig die Tarifeinheit nach dem Mehrheitsprinzip dafür sorgen, dass die Tarifautonomie funktionsfähig bleibt. Tarifkollisionen werden nach dem Grundsatz der Tarifeinheit aufgelöst, wenn die Gewerkschaften die zwischen ihnen bestehenden Interessenkonflikte autonom nicht zu einem Ausgleich bringen können. Nicht nur der Marburger Bund hatte im Vorfeld auf verfassungsrechtliche Bedenken hingewiesen. Das Gesetz soll nun im Sommer in Kraft treten - allerdings wurden bereits Verfassungsklagen angekündigt.
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