Im Rahmen der Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz werden Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben. Diese Studienplätze stehen damit außerhalb des regulären Numerus Clausus-Regimes zur Verfügung.
Die Landesdirektion Sachsen führt dazu ein eigenes Auswahlverfahren durch. Dabei werden bereits Aspekte berücksichtigt, die für eine hausärztliche Tätigkeit in ländlichen bzw. unterversorgten Gebieten wichtig sind und aus denen die Motivation für die Tätigkeit als Hausarzt auf dem Land sichtbar wird.
In einer gemeinsamen Veranstaltung der Sächsischen Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und der Landedirektion Sachsen am 6. Februar 2023, 17.00 Uhr wird über das Programm, das Bewerbungsverfahren sowie das Berufsbild des Arztes und die Weiterbildung in Sachsen informiert.
Die Veranstaltung wird als Videokonferenz durchgeführt.