Sachsens Gesundheitsministerium hat ein Stufenkonzept erstellt, auf dessen Basis beim Auftreten eines erhöhten Infektionsgeschehens in Landkreisen und Kreisfreien Städten verschärfende Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Aufgrund der anhaltend niedrigen Infektionszahlen werden mehrere durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) betriebene Praxen für die Testung auf eine Infektion mit dem Corona-Virus geschlossen.
"Alle sich im täglichen Gebrauch als sinnvoll bewährenden digitalen Anwendungen sollten dauerhaft in die haus- und fachärztliche Versorgung eingeführt werden.“
Mit einem neuen Fördermaßnahmenpaket will der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen die ambulante medizinische Versorgung in den ländlichen Regionen verbessern.
Die Mandatsträger der Sächsischen Landesärztekammer haben auf ihrem 30. Sächsischen Ärztetag am 13. Juni 2020 eine neue ärztliche Weiterbildungsordnung (WBO) verabschiedet.
Anlässlich ihrer 62. Kammerversammlung fordern die sächsischen Ärzte die Landesregierung dazu auf, sich beim Bund dafür einzusetzen, eine Prüfquote des MDK von höchstens 5 Prozent dauerhaft festzuschreiben.
Die sächsische Ärzteschaft fordert anlässlich ihrer 62. Kammerversammlung die Landes- und Bundesregierung auf, Verlauf und Folgen der aktuellen Pandemie kritisch zu prüfen.
Die sächsische Ärzteschaft fordert auf ihrer 62. Kammerversammlung die sächsische Staatsregierung sowie die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte auf, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst dauerhaft ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
81% der sächsischen Ärzte geben eine hohe berufliche Belastung an und haben eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 52 Stunden. Dies ergab eine repräsentative Befragung der Universität Leipzig im Auftrag der Sächsischen Landesärztekammer.
Am 13. Juni 2020 kommen die Mandatsträger der sächsischen Ärzte zum 30. Sächsischen Ärztetag und zur 62. Kammerversammlung in Dresden zusammen. Einen Schwerpunkt bildet eine Podiumsdiskussion mit dem sächsischen Ministerpräsidenten, Michael Kretschmer, über die gesundheitspolitischen Maßnahmen während und nach der Corona-Pandemie.
Der 30. Sächsische Ärztetag / die 62. Tagung der Kammerversammlung findet in diesem Jahr ausschließlich am Samstag, 13. Juni 2020, 9 Uhr bis ca. 17 Uhr, im Gebäude der Sächsischen Ärzteversorgung, Dr.-Külz-Ring 10, 01067 Dresden, statt.
Die strengen Einreisebeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie in Polen und Tschechien wurden weitgehend aufgehoben, deshalb läuft die Förderung für Berufspendler aus Polen und Tschechien zum 31. Mai 2020 aus.
Immer wieder wird gefragt, ob routinemäßig ein Coronatest vor einer elektiven Krankenhausaufnahme erforderlich ist. Dies entscheidet jedes Krankenhaus selbst, der Test wird im Krankenhaus über ein Zusatzentgelt finanziert.
Da es manchmal zu Unklarheiten bei der medizinischen Versorgung von Pflegeheimbewohnern kommt, hat die Sächsische Landesärztekammer eine Kurzinformation zu den zutreffenden Regeln für die ärztliche Versorgung von Heimbewohnern erstellt.
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und Sächsische Landesärztekammer haben gemeinsam eine Information zu "Mindeststandard Hygiene in Arztpraxen" erarbeitet.
Die Bundesärztekammer hat in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einen neuen Leitfaden zum Thema Alkoholkonsum entwickelt.
Vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie in Deutschland hatte der Vorstand der Bundesärztekammer beschlossen, den 123. Deutsche Ärztetag, der vom 19. bis 22. Mai 2020 in Mainz tagen sollte, abzusagen.
Die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Beschränkungen und Verbote werden auch im Freistaat Sachsen immer mehr gelockert. Ein eingeschränkter Regelbetrieb von Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist seit dem 18. Mai wieder möglich.
Sachsen und Sachsen-Anhalt starten das nächste, langfristig angelegte Projekt gegen den Ärztemangel auf dem Land. Um Studierende schon während ihres Medizinstudiums für eine Tätigkeit außerhalb der Großstädte zu begeistern, haben die Medizinischen Fakultäten der Universitäten Leipzig und Halle-Wittenberg das Lehrkonzept »MiLaMed« entwickelt.
Die Sächsische Landesärztekammer hat einen COVID-19 Muster-Kurzentlassbrief erarbeitet, der für die behandelnden Hausärzte die wichtigsten weiterführenden Informationen enthält.
Das Gesetz sieht mehr Tests, umfassendere Meldepflichten für Labore und Gesundheitsämter sowie kein Regress bei Grippeimpfstoffen vor. Pflegekräfte sollen einen Bonus erhalten und pflegende Angehörige besser unterstützt werden.
Dr. med. Uta Katharina Schmidt-Göhrich, Dresden, wurde am 7. Mai 2020 zur neuen Vorsitzenden des Redaktionskollegiums vom Ärzteblatt Sachsen gewählt. Sie löst in dieser Funktion Herrn Prof. Dr. med. habil. Hans-Egbert Schröder ab, der zum 30. April 2020 sein Amt beendet hat.
Wir möchten Sie informieren, dass das sächsische Kabinett am 21. April 2020 eine Förderrichtlinie des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums verabschiedet hat, mit der Ausbildungsbetriebe finanziell unterstützt werden, die von Kurzarbeit während der Corona-Krise betroffen sind. Hierzu zählen auch Arztpraxen.
Der G-BA hat rückwirkend zum 20. April 2020 die Verlängerung der Ausnahmeregelung beschlossen, wonach eine Arbeitsunfähigkeit auch nach einer telefonischen Befundaufnahme von der Ärztin oder dem Arzt bescheinigt werden kann.
Sollten Ärzte in Weiterbildung auf Grund der Corona-Pandemie in Kurzarbeit geschickt werden, so ist zu beachten, dass die Weiterbildung in Teilzeit nur anteilig angerechnet werden kann, wenn sie mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit (Vollzeit) beträgt.
Die Sächsische Landesärztekammer äußert Unverständnis über die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die telefonische Krankschreibung bei Patienten mit leichten Atemwegsbeschwerden nicht zu verlängern.
Bei Ihnen wurde eine CoViD-19-Erkrankung durch Abstrich nachgewiesen. Dies ist zunächst einmal kein Grund zur Sorge. 80% der Erkrankten haben milde Erkältungssymptome wie z.B. Husten, Schnupfen, Fieber und Gliederschmerzen und werden deshalb ambulant betreut.
Die Sächsische Landesärztekammer weist darauf hin, dass die in der Corona-Pandemie auftretenden Verdachtsfälle beim medizinischen Personal der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) oder Unfallkasse Sachsen zu melden sind.
Wenn Hydroxychloroquin-haltige Arzneimittel außerhalb der zugelassenen Indikationen bei an COVID-19 erkrankten Patienten angewendet werden, sollte dies nur im Rahmen von klinischen Prüfungen oder als individueller Heilversuch bei stationär behandelten Patienten geschehen.