©AdobeStock/ARMMYPICCA
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Pressemitteilungen

  • In Sachsen können sich ab sofort (11. März 2021) alle Menschen, die der Priorisierungsgruppe 2 angehören, impfen lassen. Die Impftermine für die Coronaschutz-Impfung werden ab sofort vergeben. Hintergrund ist die neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission, wonach auch Menschen über 65 Jahre mit den Impfstoff AstraZeneca geimpft werden können.

  • Die Arbeitszeit und die Arbeitsbelastung von Ärztinnen und Ärzten hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich verändert. Zur beruflichen Belastung von Medizinern gibt es auch zahlreiche Studien. Was diese Studien nicht untersuchten, war der Wandel der Jahres- oder Lebensarbeitszeit in dieser Berufsgruppe. Aus diesem Grund hat die Sächsische Landesärztekammer die Studie zur „Arbeitszeit bei Ärztinnen und Ärzten: Früher, heute, morgen.“ in Auftrag gegeben. Die aktuell vorliegenden Ergebnisse der Baseline-Befragung der Langzeitstudie liefert einen detaillierten Überblick zur aktuellen Arbeitssituation der sächsischen Ärzteschaft.

  • Umgang mit den Impfstoffen

    Thema: Über Uns

    Da es hier doch einige Umstände gibt, die anders als bei allen anderen Impfstoffen sind, stellen wir Ihnen und Ihren MFAs ein Video zum Umgang mit den drei bisher zugelassenen Impfstoffen zur Verfügung.

  • Personen, die sich in der aktuellen Impf-Priorisierung nicht wiederfinden, können einen Antrag bei der Einzelfallstelle ihres Bundeslandes auf bevorzugte Schutzimpfung stellen.

  • „Der Überbietungs- und Ankündigungswettbewerb im Rahmen der sich abzeichnenden Bundes- und Landtagswahlkämpfe wird der Beherrschung der Pandemie nicht gerecht und führt zu einer weiteren Abkehr von den in allen Lagen erforderlichen Maßnahmen der Einhaltung allgemeingültiger Hygieneregeln (AHA) in der Bevölkerung."

  • Die Sächsische Landesärztekammer und die Stiftung "LebensBlicke - Früherkennung Darmkrebs" rufen auf: Gehen Sie zur Darmkrebsvorsorge, auch in der COVID-19-Pandemie!

  • Zentrales Anliegen ist es, eine Änderung der Corona-Politik in die Wege zu leiten. Gemeinsam fordern die zehn Akteure "einen Paradigmenwechsel von der Kultur der Verbote und Einschränkungen hin zu einer Kultur des Ermöglichens und der Eigenverantwortung der Menschen im Land."

  • Auch nach Impfung oder überstandener Corona-Infektion ist ein negativer Antigentest notwendig.

  • Der Freistaat Sachsen erweitert den Kreis der für den Erhalt einer Coronaschutzimpfung berechtigten Personen. Ab sofort werden Impftermine erstmals auch für diejenigen Personen der zweithöchsten Priorisierungsstufe angeboten, die 18 bis 64 Jahre alt sind.

  • Die Idee einer nachhaltigen Ausrichtung von Betrieben und Einrichtungen ist immer mehr auf dem Vormarsch. Die Sächsische Landesärztekammer hat diese Ausrichtung schon sehr lange im Fokus. In diesem Jahr werden weitere Weichen in Richtung Nachhaltigkeit gestellt.

  • Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat einen Branchenstandard für ärztliche Praxen sowie für medizinische Versorgungszentren entwickelt.

  • Gem. § 7 Abs. 3 SächsCoronaSchVO darf der Zutritt von Besuchern in Pflegeeinrichtungen erst gewährt werden, wenn ein negativer Antigentest auf das SARS-CoV-2 vorliegt. Unter den Besucherbegriff fallen laut Sächsischem Sozialministerium alle diejenigen, die nicht „Beschäftigte“ einer stationären Pflegeeinrichtung sind. Insoweit wird der „Besucherbegriff“ weit ausgelegt mit der Folge, dass auch Ärzte als „Besucher“ anzusehen sind.

  • In seiner Ad-hoc-Empfehlung widmet sich der Deutsche Ethikrat der Frage, ob eine Impfung gegen Covid-19 zu besonderen Regeln für geimpfte Personen führen darf oder sogar muss. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verbietet sich die individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen nach Ansicht des Ethikrates schon deshalb, weil die Möglichkeit einer Weiterverbreitung des Virus durch Geimpfte nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann.

  • Der Vorstand der Sächsischen Landesärztekammer wird der Kammerversammlung einen Beschlussvorschlag im schriftlichen Umlaufverfahren unterbreiten, der eine Verlängerung der in der Beitragsordnung verorteten Fristen insbesondere für die Zusendung der Beitragsveranlagungen, die 3%ige Ermäßigung und die Zahlungspflichten vom 1. März 2021 auf den 1. Juni 2021 verlängert.

  • Im Rahmen ihres regelmäßigen Austausches analysierten die Präsidenten der Handwerkskammer Dresden, Jörg Dittrich, und der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, die aktuelle wirtschaftliche Situation ihrer Mitglieder. „Nachdem man sich auf eine nationale Impfstrategie verständigen konnte, ist nunmehr dringend und zeitnah auch eine nationale Lockerungs- bzw. Öffnungsstrategie vonnöten“, so der einvernehmliche Tenor beider Präsidenten.

  • Anbei finden Sie aktuelle Mustervorlagen zu Meldepflicht und Informationen zur Absonderung zum Download:

  • Im Infektionsschutzgesetz ist geregelt, welche Erkrankungen oder welche Verdachte auf Erkrankungen meldepflichtig sind. Danach muss auch ein positiver Corona-Schnelltest, genauso wie ein positiver PCR-Test, gemeldet werden.

  • Die Broschüre „Informationen zu HIV für die medizinische Praxis“ informiert medizinisches Personal über den aktuellen wissenschaftlichen Stand zu HIV und AIDS.

  • Dr. med. Thomas Grünewald, Leiter der Klinik für Infektions- und Tropenmedizin am Klinikum Chemnitz sowie Leiter der Sächsischen Impfkommission (SIKO), informiert über die verfügbaren Impfstoffe, über die Impfung selbst und die Nebenwirkungen.

  • Mit Jahresbeginn ist die neue ärztliche Weiterbildungsordnung (WBO) der Sächsischen Landesärztekammer in Kraft getreten. Diese regelt die ärztliche Weiterbildung für 51 Facharztkompetenzen, 10 Schwerpunkt- und 57 Zusatzbezeichnungen.

  • Förderungen von Weiterbildungspraxen, NÄPA-Förderung und Haltepauschale richten sich vor allem an niedergelassene Ärzte, die bereits tätig sind.

  • Versorgung in Krankenhäusern und Start der Impfungen mit Engagement gesichert: Präsident der Sächsischen Landesärztekammer dankt den sächsischen Ärztinnen und Ärzten in Praxis und Klinik

  • Eine Ärztin aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse bei der Staatsanwaltschaft Dresden/Zweigstelle Pirna angezeigt. Die Ärztin soll bei Kindern eine Masernimpfung in den Impfausweis eingetragen haben, obwohl eine solche Impfung nicht durchgeführt wurde.

  • Die zahlreichen Anfragen zur Coronaimpfung führen derzeit dazu, dass sowohl die Nummer 116 117 als auch die 112 überlastet sind. Daher bitten wir Sie, auf folgende Kanäle auszuweichen:

  • Erreichbarkeit SLÄK

    Thema: Über Uns

    Die Geschäftsstelle der Sächsischen Landesärztekammer ist vom 23. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 geschlossen. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben wir einen Krisenstab eingerichtet. Dringende Anliegen dazu können Sie uns per E-Mail zusenden:

  • Mitteilung des Sozialministeriums: Die Gesundheitsämter müssen nach Bekanntwerden eines positiven SARS-CoV-2-Testergebnisses unverzüglich mit den Betreffenden Kontakt aufnehmen, um über die notwendigen Isolationsmaßnahmen zu informieren und die engeren Kontaktpersonen für weitere Maßnahmen (Quarantäne) zu erreichen. Dafür benötigen sie unbedingt die Kontaktdaten wie Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse sowie das genaue Abstrichdatum.

  • Ärzte und Ärztinnen in Sachsen, die in den Impfzentren unterstützen möchten, wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen)

  • Mit dem Vergleich des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes mit dem von der jüdischen Bevölkerung zu tragenden gelben Judensterns zur Vorbereitung und Erleichterung ihrer Vernichtung, wird diese Repression des NS-Regimes verharmlost.

  • Coronavirus-Impfverordnung

    Thema: Über Uns

    Mit der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV)“ hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Reihenfolge der voraussichtlich am 27. Dezember beginnenden Impfungen festgelegt.

  • Für Behandlungen und Testungen auf das Corona-Virus sind die geänderten Öffnungszeiten der Schwerpunktpraxen Infekt/Covid-19 sowie Corona-Testpraxen zu beachten.

  • Die neue Handreichung "Gesundheits-Apps im klinischen Alltag" von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung liefert Ärzten jetzt wichtige Antworten für die tägliche Praxis.

  • Die Landesdirektion Sachsen hat heute eine Allgemeinverfügung nach dem Arbeitszeitgesetz erlassen, um Ausnahmen von Arbeitszeitregelungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu ermöglichen.

  • Impfzentren in Sachsen

    Thema: Über Uns

    In jedem Landkreis und jeder Kreisfreien Stadt gibt es nun eine geeignete Liegenschaft für die Durchführung der Impfungen und mindestens ein mobiles Impfteam, etwa für Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Die Standorte der Impfzentren:

  • Unternehmen in Sachsen werden bei der Unterbringung von Grenzpendlerinnen und Grenzpendlern aus beiden Nachbarländern erneut unterstützt. Voraussetzung: das Unternehmen ist in einem der Sektoren der systemrelevanten Infrastruktur im Freistaat tätig.

  • Ein Arzt hat seine Tätigkeit an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten, den Infektionsschutz und die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen in der Praxis umzusetzen. Außerdem sollte in der Arztpraxis politische Neutralität gewahrt werden.

  • Gemeinsamer Appell von St. Joseph-Stift, Diakonissenkrankenhaus, Universitätsklinikum und Städtischem Klinikum Dresden: Nur mit verantwortungsvollem Miteinander lässt sich Pandemie bremsen.

  • Nicht zu Jahresbeginn, sondern erst ab Oktober 2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für alle Praxen Pflicht. Ab dann müssen Vertragsärzte die AU-Daten digital an die Krankenkassen übermitteln. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband gestern geeinigt.

  • Die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping, hat die Sächsische Impfkommission (SIKO) nach Ablauf der Berufungsperiode 2017 – 2020 neu berufen.

  • Bis zum 15. Dezember wird gemäß den Anforderungen des Bundes in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt jeweils ein Impfzentrum sowie jeweils ein mobiles Impfteam eingerichtet und betriebsbereit sein.

  • Das BMG hat die neue „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2“ vorgelegt. Diese soll am 1. Dezember 2020 in Kraft treten.

  • Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat heute, am 25. November 2020, die „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2“ vorgelegt.

  • Aufgrund einer technischen Störung können wir seit 11.00 Uhr keine E-Mails empfangen oder versenden.

  • 80 Prozent der Befragten sind der Auffassung, dass der in der Öffentlichkeit geltende Mindestabstand seine Berechtigung hat. 88 Prozent geben an, diesen auch einzuhalten.

  • Aufgrund der stetig steigenden Infektionszahlen und der damit verbundenen, immer größer werdenden Anforderungen an die Gesundheitsämter bittet Sachsens Gesundheitsministerin Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand um deren Mithilfe.

  • "Da die stationäre Behandlungsbedürftigkeit bis zu 14 Tage nachläuft, müssen wir bereits jetzt die Strategien anpassen“, fordert der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck

  • In seiner Rede zur 63. Kammerversammlung fordert der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, die Reaktivierung der Notmaßnahmen aus der ersten Welle.

  • Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) und Sächsische Landesärztekammer haben in einem gemeinsamen Schreiben an alle berufstätigen Ärztinnen und Ärzte in Sachsen auf deren besondere Bedeutung bei der medizinischen Versorgung in der Corona-Pandemie hingewiesen.

  • Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, ist gestern Abend positiv auf COVID19 getestet worden und befindet sich in häuslicher Quarantäne. Die morgige 63. Tagung der Kammerversammlung findet wie geplant online statt.

  • Die Sächsische Landesärztekammer hat aktuell die inhaltlichen Vorgaben an ein wirksames ärztliches Attest zusammengefasst. Um zum Beispiel eine sachgerechte Entscheidung über die Befreiung von der sog. Maskenpflicht aus medizinischen Gründen zu ermöglichen, muss das ärztliche Attest gewissen Mindestanforderungen genügen

  • Das RKI hat die Testkriterien für die SARS-CoV-2 Diagnostik für die Herbst- und Wintersaison 2020/2021 angepasst. Die angepassten Testkriterien beziehen sich nur auf die Testung von symptomatischen Personen.