©AdobeStock/ARMMYPICCA
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Pressemitteilungen

  • Die mangelnde Umsetzungspflicht der Anbindung der Krankenhäuser an die TI führt zu erheblichen Problemen in der Patientenversorgung. Arztbriefe aus den Kliniken erreichen die Praxen oft erst nach Tagen oder Wochen. In dieser Zeit können notwendige Informationen für die Weiterbehandlung fehlen, wodurch Therapieentscheidungen verzögert oder erschwert würden.

  • Übermäßiger Zuckerkonsum führt zu Adipositas, Diabetes Typ 2, Karies und nicht-alkoholischer Fettlebererkrankung. Die sächsische Ärzteschaft fordert anlässlich ihrer 74. Kammerversammlung die Bundesregierung darum auf, eine Zuckersteuer auf stark zuckerhaltige Getränke und Lebensmittel einzuführen sowie ein umfassendes Werbeverbot für zuckerhaltige Produkte zu erlassen, die sich an Kinder richten.

  • Konkret geht es in dem Appell um das Gas Apafluran. Dieses sei 3600mal klimaschädlicher als CO2 und verbleibe hunderte bis tausende von Jahren in der Atmosphäre. Es wird zurzeit noch in drei Dosieraerosolen in Deutschland eingesetzt.

  • Die sächsischen Ärztinnen und Ärzte fordern transparente Bewertungskriterien und verlässliche Informationsprozesse, um einen sachgerechten, medizinisch angemessenen Einsatz von Wundauflagen im Sinne der Patienten sicherzustellen.

  • Die HPV-Impfung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Baustein der Krebsprävention. Dennoch liegt die Impfquote in Deutschland weiterhin deutlich unter dem angestrebten Niveau. Lediglich 50 Prozent aller Mädchen und 30 Prozent aller Jungen haben einen vollständigen HPV-Impfschutz.

  • Wichtig ist den sächsischen Ärzten, dass gerade in Notfällen auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten der hausärztlichen Praxen klare Wege und Zuständigkeiten gelten müssen und eine Abstimmung zwischen den Versorgungsebenen stattfinden muss.

  • Gerade in Zeiten von Inflation, Fachkräftemangel und steigender Praxisbelastung ist es nicht mehr vermittelbar, dass ärztliche Leistungen weiterhin nach einer überalterten Gebührenstruktur abgerechnet werden müssen.

  • Insbesondere bei der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) brauche es eine klare Priorisierung zugunsten jener Funktionalitäten, die im Versorgungsalltag von Hausärztinnen und Hausärzten tatsächlich einen Nutzen stiften.

  • Damit die ePA ihr Potenzial entfalten kann, brauche es eine technische Lösung, die im Rahmen einer ärztlichen Überweisung oder eines Konsils eine automatische, fallbezogene Zugriffsberechtigung überträgt. Diese müsse rechtskonform, dokumentiert und datensparsam ausgestaltet sein, wenn die ePA mehr sein solle als ein reines Datenarchiv.

  • Die 74. Kammerversammlung fordert in einem Beschluss, dass die Nutzung, Einordnung und Bewertung von Künstlicher Intelligenz (KI) auf der Basis risikobasierter Ansätze mit Geltung in der Europäischen Union in die medizinische Ausbildung sowie in die ärztliche Fortund Weiterbildung integriert werden.